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Freizeitassistenz (FASS) ist eine Dienstleistung des steirischen Behindertengesetzes für Jugendliche ab 15 Jahren und erwachsene Menschen mit Behinderung die entweder in der Familie, in einer mobil betreuten Wohnform oder alleine leben. Es besteht die Möglichkeit verschiedenste Freizeitangebote kennen zu lernen und dabei die eigenen Interessen auszuloten. Dadurch werden soziale Kontakte geknüpft, eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglicht und die Eigenständigkeit im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung gefördert.

Betreuungsarbeit:

Die pädagogische Betreuungsarbeit soll durch Betreuung, Begleitung und Assistenz folgendes fördern:

  • individuelle Freizeitgestaltung (Einzelbetreuung)
  • Gruppenaktivitäten
  • eigene Fähigkeiten entwickeln und das Selbstbewusstsein stärken
  • Integratives Gemeinschaftserlebnis
  • Erkundung des eigenen Lebensumfeldes

    Gemeinsam zum Ziel:
    Jetzt Antrag stellen

    Der ausgefüllte Antrag wird mit den Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) gesendet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Freizeitassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.

    KOSTEN:

    Bei einem positiven Bescheid werden 90% der Kosten vom Land Steiermark übernommen, die anderen 10 % werden selbst übernommen.